Welche Materialien darf ich in meinen Blackboard Online-Kurs einstellen? Habe ich das Recht zur Zweitveröffentlichung, wenn ich Werke als Mitarbeiter im Dienst erstelle? Warum kann ich keine elektronischen Kopien mehr über Fernleihe bestellen?
Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes im September 2007 hat mit neuen Bestimmungen für die Bereiche Lehre und Forschung zu Verunsicherungen an der Hochschule im rechtmäßigen Umgang mit Medien aller Art geführt. Aber auch die immer neuen Formen der Kommunikation und des Arbeitens, die die Informations- und Mediendienste mit sich bringen, werfen rechtliche Fragen auf.
Mit ihrem gemeinsamen Internetauftritt hat die Arbeitsgruppe Urheberrecht eine Plattform für den Austausch über Rechte und Regelungen geschaffen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Arbeitsgruppe will dort nicht nur über die rechtlichen Hintergründe informieren, sondern Hinweise und Auswege für die Praxis aufzeigen. Urheber werden hier auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, Lehrende erhalten Richtwerte im Umgang mit Lehrmaterialien und Studierende wie Forschende Informationen über die Nutzung von Medien aus der Bibliothek. Zudem finden hier Webmaster rechtliche Hinweise und Tipps für die Gestaltung ihrer Homepage.
Sie erreichen den Internetauftritt der Arbeitsgruppe Urheberrecht unter www.urheberrecht.uamr.de.