Beim Einsatz der IT-Systeme der RUB sind einschlägige Gesetze, Vorschriften und Dienstvereinbarungen einzuhalten. Diese regeln unter anderem die Bereitstellung von Daten unter Gesichtspunkten des Datenschutzes (personenbezogene Daten), des Urheberrechts etc. und belegen die Ablage oder die Verbreitung rechtswidriger Inhalte (Gewaltverherrlichung o.ä.) mit Strafe. Missbräuche liegen insbesondere vor, wenn auf IT-Systemen gespeicherte personenbezogene Daten oder urheberrechtlich geschützte Inhalte von Unberechtigten eingesehen werden können oder rechtswidrige Inhalte auf IT-Systemen der RUB abgelegt sind oder über diese verbreitet werden. Verstöße gegen geltendes Recht sind in jedem Fall zu melden.
Darüber hinaus sollten – schon aus Eigeninteresse – alle Vorfälle gemeldet werden, die den Einbruch von Hackern in IT-Systeme der RUB sowie die Verbreitung von Schadcode (Viren, Würmer etc.) in oder aus dem Intranet der RUB betreffen.
Wenn der Verdacht besteht, dass IT-Systeme der RUB missbräuchlich genutzt werden und Dritte bei Ihnen Auskunft ersuchen, um Informationen über Benutzer des Internets zu ermitteln, müssen die datenschutzrechtlichen Belange der Hochschulangehörigen berücksichtigt werden.
Beachten Sie in solchen Fällen bitte unsere Informationen zur Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden.
Meldung per Mail an: abuse@rub.de
Meldung per Fax an:
0234 / 32-14214
Aktuell ist unser Fax-Anschluss nicht ständig verfügbar. Wir empfehlen die Meldung an abuse@rub.de oder in Ausnahmefällen an 0234 /32-03904.
Über unser Kontaktformular können Sie uns auch anonym eine Nachricht zusenden.
Vollständig anonym erreichen uns Ihre Mitteilungen via Hauspost der Ruhr-Universität. Werfen Sie den Brief in einen der "Dienstpost"-Briefkästen, die Sie z.B. im Foyer der Universitätsverwaltung finden.
Adresse:
Ruhr-Universität Bochum
Stabsstelle für Informationssicherheit
Geschäftszimmer
GAFO 04/622 | Postfach 137
44780 Bochum
Zur Bearbeitung des Vorfalls benötigen wir (was, wann, wo):
Die Meldungen werden an die zentralen IT-Sicherheitsstellen sowie an Verantwortliche für den Betrieb des Datennetzes der RUB übermittelt. Während der üblichen Bürozeiten wird die gemeldete Störung umgehend bearbeitet.
Dazu werden in jedem Fall die zuständigen dezentralen Beauftragten für Informationssicherheit und Datenschutz, IT-Administratoren und Leiter der betroffenen Einrichtung benachrichtigt. Zur Abwehr akuter schwerwiegender Störungen und Gefahren werden berechtigte Stellen der Ruhr-Universität unabhängig davon temporär
Die Notmaßnahmen sind auf den Zeitraum beschränkt, in dem die Störung oder Gefahr vorliegt.
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