Alles Recht - oder was?
Prof. Dr. Borges zeigte in seinem Vortrag "Internetrisiken und Haftungsvermeidung" verschiedene Szenarien auf, aus denen Haftungsrisiken für einen Internetnutzer entstehen können.
So sollte sich der wütende Kunde, der sich von einem Internethändler schlecht beliefert oder "übers Ohr gehauen" fühlt, mit spontan geäußerten Bewertungen im Internet zurück halten. Verlässt er dabei den Boden der Sachlichkeit, so kann er sich schnell einer Beleidigungs- oder Schadensersatzklage gegenüber sehen. Es gilt zu bedenken, dass auch Tatsachenbehauptungen wie "Qualität minderwertig" oder "das ist Betrug" im Zweifel vor Gericht beweisbar sein müssen. Schmähkritik in der Art wie "nie wieder, rate anderen Käufern ab" kann dazu führen, dass der Händler Kunden verliert und auf Schadensersatz klagt. Bei Bewertungen anderer Menschen im Internet ist besondere Vorsicht geboten. Verletzt die Bewertung deren Persönlichkeitsrechte, etwa durch Verwendung von Schimpfworten oder Diffamierungen, so kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Betreiber von Internetforen tragen unter Umständen die Haftung für Beiträge ihrer Nutzer. Insbesondere dann, wenn die Form des Forums nicht erkennen lässt, dass sich der Forenbetreiber die dort eingestellten Beiträge nicht zu eigen macht. Zwar scheint eine regelmäßige Prüfungspflicht aller Beiträge nach der aktuellen Rechtslage nicht zu bestehen. Hat ein Betreiber aber über eine Abmahnung Kenntnis von einer rechtsverletzenden Äußerung erlangt, so ist er verpflichtet umgehend zu handeln: Die Beiträge sind zu löschen und es ist Vorsorge gegen weitere Verstöße zu treffen. Dies kann bedeuten, dass er die Täter von einer weiteren Nutzung des Forums ausschließen muss.
Übel kann es auch einem Internetnutzer ergehen, der wissentlich oder unwissentlich seinen Internetanschluss einem Dritten überlässt, der diesen zur Ausführung von Straftaten benutzt. Ist der Anschlussinhaber seinen Sicherungs- und Prüfpflichten nicht nachgekommen, kann er im Rahmen der Störerhaftung belangt werden. Eine Verletzung von Sicherungspflichten besteht zum Beispiel dann, wenn ein WLAN-Zugang gar nicht oder nur unzureichend abgesichert wird, oder die Anti-Virus-Sicherung auf einem System nicht aktuell gehalten wird. Mangelnde IT-Kenntnisse schützen den Anschlussinhaber nicht vor der Verantwortung, gegebenenfalls muss er professionelle Hilfe einkaufen. Besonders knifflig wird die Situation, wenn Familienangehörigen rechtswidrige Taten über einen gemeinsamen Internetanschluss begehen. Auch hier haftet der Anschlussinhaber, wenn er seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist.
Neben zahlreichen anderen Risikofällen behandelte Prof. Borges auch das Thema "Abzocke im Internet". Ob Kochrezepte, Downloads von Opensource-Software oder Intelligenztests, das Internet bietet viele scheinbar gratis verfügbare Informationen an. Leider verbirgt sich dahinter oft ein teures Abonnement dubioser Geschäftemacher. Die Betroffenen geben nicht selten den daraus erwachsenen unrechtmäßigen Forderungen nach. Prof. Borges rät, nicht zu zahlen. Zur Risikovermeidung sollte umgehend Widerruf erklärt und gegen Mahnbescheide innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Der Vortrag zeigte deutlich, dass in vielen Fällen die Rechtslage unklar ist und sich an aktuellen Urteilen orientiert.
Bildquellen: ITSB